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Uniklinika sehen starke Impulse durch KHVVG-Entwurf

Uniklinika stellen die die Grundpfeiler der Krankenhaus-Reform nicht in Frage (Pressemeldung).



Der Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) setzt zahlreiche starke Impulse für eine zukunftssichere Versorgung, die den dringend benötigten Strukturwandel voranbringen können. Angesichts des demografischen Wandels müssen effiziente Versorgungsstrukturen geschaffen und insbesondere durch Leistungskonzentrationen eine hochwertige Qualität gesichert werden. Mit dem KHVVG werden Versorgungsaufträge geschärft, den Krankenhäusern klare Rollen zugewiesen und koordinierte Versorgungsnetzwerke aufgebaut.

„Wir brauchen jetzt diesen starken Impuls für eine zukunftssichere Versorgung, der vor allem für effiziente Strukturen sorgt. Es ist unbestritten, wie dringend notwendig strukturelle Veränderungen sind. Nun liegt ein Zukunftsmodell auf dem Tisch, das im Sinne der Patientinnen und Patienten und der Krankenhausmitarbeitenden die zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal nutzen will. Das Zusammenwirken der verschiedenen Komponenten im Krankenhausreformgesetz wird die Krankenhauslandschaft verändern und die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern. Diese Veränderungen schnell voranzubringen, muss jetzt politisches Ziel sein. Auch wenn es in einigen Details Nachbesserungsbedarf gibt, dürfen die Grundpfeiler der Reform mit Leistungsgruppen und Vorhaltefinanzierung nicht infrage gestellt werden“, betont Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Die Einführung und Weiterentwicklung der Leistungsgruppen mit Qualitätsanforderungen sowie die Vorhaltefinanzierung sind wesentliche Bausteine der Reform. Dabei bleibt ausschlaggebend, dass die Länder diese stringent und zielgerichtet umsetzen. Mit der Festlegung der Anzahl von Ärztinnen und Ärzten je Leistungsgruppe sowie Mindestvorhaltezahlen enthält der Referentenentwurf darüber hinaus notwendige flankierende Maßnahmen. Erstmals wird mit der Vorhaltefinanzierung enge Verknüpfung der Betriebskostenfinanzierung mit der Krankenhausplanung eingeführt. Dies ist richtig, erfordert aber eine einheitliche Umsetzung in den Ländern. Daher sind Ausnahmen von den Qualitätsanforderungen bundeseinheitlich vorzugeben und auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Klar ist, dass die Reform mit den Bausteinen der Leistungsgruppen und Vorhaltefinanzierung zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugt. Das ist nur zu rechtfertigen, wenn im gleichen Zuge Regulierungen zurückgefahren werden, die einen Bürokratieabbau zur Entlastung der Mitarbeitenden bedeuten. Die Vorhaltefinanzierung ist zielgerichtet hinsichtlich der zukünftigen Versorgungsrolle eines Krankenhauses und nur eine gerechtere Finanzierung, wenn es zu tatsächlichen Strukturanpassungen und Leistungskonzentrationen kommt. Der Transformationsfonds wird alle Maßnahmen unterstützen, um zukunftsfeste Strukturen aufzubauen. Im Mittelpunkt dieser Förderung müssen die Konzentration der Krankenhausstandorte, also auch ein Abbau von Krankenhausstandorten, und die bessere Vernetzung stehen.

„Für eine zukunftssichere Krankenhausstruktur brauchen wir abgestimmte Versorgungsnetzwerke. Deswegen ist es richtig, dass in Zukunft regional koordiniert werden soll. Eine Qualitätssteigerung in der Krankenhausversorgung kann angesichts des demografischen Wandels nur in Netzwerken flächendeckend erreicht und zukünftig garantiert werden. Die Universitätsklinika können als Koordinatoren wie bereits in der Corona-Pandemie für eine bessere Expertise auch in ländlichen Regionen und zu verlässlichen Patientenpfaden beitragen. Solche regionalen Pfade sind für Patientinnen und Patienten ein großer Vorteil. Hierfür brauchen wir ein gut abgestimmtes und koordiniertes Miteinander in der regionalen Versorgung“, betont Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.

Quelle: Pressemeldung, 30.04.2024

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