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IHK-Report: Gesundheitsbranche ist erheblicher Wirtschaftsfaktor

Fehlender Wohnraum hemmt Gesundheitswirtschaft im Rhein-Sieg-Kreis (IHK, PDF, 3 MB).



Die Gesundheitswirtschaft zählt zu den größten und wachstumsstärksten Wirtschaftszweigen in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis. Zu wenig bezahlbarer Wohnraum, eine teilweise unzureichende Verkehrsinfrastruktur und der Fachkräftemangel hemmen aber die Entwicklung. In ihrem neuen Report zur Gesundheitswirtschaft beschreibt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg die Bedeutung der Branche für die Region und zeigt auf, wie sich die Rahmenbedingungen verbessern ließen.

„Die Gesundheitswirtschaft ist in unserer Region ein erheblicher Wirtschaftsfaktor und wichtig für die Lebensqualität der Menschen. Von der Stärke der Branche profitiert deshalb der gesamte Wirtschaftsstandort“, sagt Dr. Stephanie Schwedhelm, Geschäftsführerin der ukb patienten-service GmbH und Mitglied der IHK-Vollversammlung. „Zugleich stehen wir aber vor erheblichen Herausforderungen, insbesondere durch den Fachkräftemangel.“

Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist Standortnachteil

So werden in der Branche laut dem Fachkräftemonitor von IHK NRW allein in Bonn/Rhein-Sieg bis zum Jahr 2030 rund 5000 Arbeitskräfte fehlen. Dabei müssen Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft heute wegen des zu geringen Angebots an bezahlbarem Wohnraum bei der Suche nach Fachkräften insbesondere in Bonn einen Standortnachteil ausgleichen, der auch die Anwerbung ausländischer Fachkräfte erschwert. Modelle wie Betriebswohnungen helfen im Einzelfall bei der Suche, ändern jedoch nichts an der schwierigen Gesamtlage auf dem Wohnungsmarkt und sind für kleine und mittlere Betriebe in der Regel keine realistische Option.

„Das Beispiel der Gesundheitswirtschaft zeigt anschaulich, wie der Wohnungsmangel in unserer Region Arbeitsplatzmobilität behindert und damit die wirtschaftliche Entwicklung bremst“, sagt Prof. Dr. Stephan Wimmers, IHK-Geschäftsführer für Standortpolitik. „Die Kommunen müssen dringend alle zur Verfügung stehenden Flächen ausweisen und sich in der Neuaufstellung des Regionalplans für den Wohnungsbau einsetzen.“
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Quelle: IHK, 07.05.2024

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